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   BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98   

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https://dejure.org/1998,2410
BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98 (https://dejure.org/1998,2410)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1998 - 5 StR 584/98 (https://dejure.org/1998,2410)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - 5 StR 584/98 (https://dejure.org/1998,2410)
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Freundin zum Opfer geschickt

§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, für Rücktritt vom beendeten Versuch reicht Ingangsetzung einer Kausalkette aus, die für die Nichtvollendung der Tat mitursächlich ist (anfängliche Rettungsverhinderung oder Unterlassen von optimalen Bemühungen sind unschädlich)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB a.F. § 223a Abs. 1; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 i.d.F. des 6. StrRG; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 2 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt vom beendeten Versuch - finales "Gewährenlassen"

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 128
  • StV 1999, 204
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98
    Hierfür genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Täter eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mitursächlich wird (BGHSt 33, 295, 301; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 und 5; BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 176/98 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    In Fällen wie den vorliegenden, in denen die Rettung auf den Täter zurückzuführen ist, ist es auch unerheblich, ob der Täter mehr als von ihm getan zur Rettung hätte leisten können (BGHSt 33, 295, 301; BGH NJW 1985, 813, 814 und 1986, 1001, 1002; BGH StV 1981, 396, 397).

  • BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84

    Vorausetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts -

    Auszug aus BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98
    Dabei ist bedeutungslos, daß - wie hier - auch andere, vom Willen des Täters unabhängige Umstände zur Verhinderung der Tatvollendung beigetragen haben (BGH NJW 1985, 813, 814).

    In Fällen wie den vorliegenden, in denen die Rettung auf den Täter zurückzuführen ist, ist es auch unerheblich, ob der Täter mehr als von ihm getan zur Rettung hätte leisten können (BGHSt 33, 295, 301; BGH NJW 1985, 813, 814 und 1986, 1001, 1002; BGH StV 1981, 396, 397).

  • BGH, 28.07.1986 - 2 StR 129/86

    Möglichkeit des Rücktritts vom Tötungsversuch

    Auszug aus BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98
    Hierfür genügt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Täter eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mitursächlich wird (BGHSt 33, 295, 301; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 und 5; BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 176/98 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Ohne Belang ist auch, daß der Täter - wie hier - zunächst nicht rettungswillig war, sich gar zunächst vom Tatort entfernt hat (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1; BGH StV 1983, 413; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1993 - 5 StR 366/93 - vgl. auch BGH NStZ 1981, 388), daß er zunächst sogar hilfsbereite Dritte von der Rettung abgehalten hat (BGH StV 1994, 304).

  • BGH, 27.04.2004 - 3 StR 112/04

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (Verhinderung der Vollendung; Beseitigung einer

    Dabei ist bedeutungslos, daß - wie hier durch das Ausbleiben einer zufälligen Zündung durch einen ahnungslosen Dritten - auch andere, vom Willen des Täters unabhängige Umstände zur Verhinderung der Tatvollendung beigetragen haben (BGH NJW 1985, 813, 814; NStZ 1999, 128).

    Hat der Täter - wie hier der Angeklagte durch sein Verhalten am Tatort - eine neue Kausalkette in Gang gesetzt, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich geworden ist, so ist es unerheblich, ob er mehr als von ihm getan zur Verhinderung des Taterfolgs hätte leisten können (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 233; NStZ 1999, 128 jeweils zu § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. StGB m. w. N.).

  • BGH, 29.01.2003 - 5 StR 562/02

    Rücktritt vom beendeten Versuch der gefährlichen Körperverletzung (optimale

    Dasselbe gilt in Hinblick auf die Frage, ob die vom Angeklagten gewählte Form der Erfolgsverhinderung optimal war (vgl. Senat, Beschluß vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78 - b. Holtz MDR 1980, 453; Senat in NStZ 1999, 128 und in BGHSt 44, 204, 208).
  • BGH, 04.12.2002 - XII ZB 164/02
    aa) Entsprechend hat der Senat in den Entscheidungen vom 3.7.1981 - 2 StR 357/81 (NStZ 1981, 388), 7.11.1985 - 2 StR 521/84 (NJW 1985, 813), 26.3.1997 - 2 StR 650/96 (NStZ-RR 1997, 233, 234) und 3.2.1999 - 2 StR 540/98 (NStZ 1999, 299) entschieden; ebenso der 5. Strafsenat in den Beschlüssen vom 28.11.1998 - 5 StR 176/98 (BGHSt 44, 204, 207) und vom 9.12.1998 - 5 StR 584/98 (NStZ 1999, 128).
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